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Januar 2008
Nachrichten:
01.01.2008 ab 1. Januar 2008 gilt in Bayern das schärfste Nichtrauchergesetz in ganz Deutschland Nach monatelanger Debatte hat der Landtag am 12. Dezember 2007 das bundesweit
schärfste Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern beschlossen. Anders als z.B. in Baden-Württemberg
gilt für Raucher in bayerischen Gaststätten künftig ein Totalverbot. "Auch
das Münchner Oktoberfest soll
in seiner fast 200-jährigen
Geschichte 2008 erstmals
rauchfrei sein".
Eine parteiübergreifende Mehrheit von 140 der anwesenden 166 Abgeordneten
stimmte im Münchner Maximilianeum trotz heftigen Protests vieler Wirte für das
strikte Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Wirtshäusern, Restaurants
und Bierzelten Bayerns. Nur geschlossene Gesellschaften dürfen in Gaststätten
weiter rauchen. Dieses Gesetz findet unter anderem auch auf Sportstätten
Anwendung (Ortsfeste Einrichtungen und Anlagen, die der Aus-übung des Sports dienen)
Auszug aus Art. 3
Rauchverbot Das Rauchen
ist in Innenräumen
der in Art. 2 bezeichneten
Gebäude, Einrichtungen,
Heime, Sportstätten,
Gaststätten und
Verkehrsflughäfen
verboten. In Einrichtungen
für Kinder und
Jugendliche (Art. 2
Nr. 2) ist das Rauchen
auch auf dem Gelände
der Einrichtungen verboten. Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz -
GSG)
Quelle: http://www.bayern.landtag.de
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