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Januar 2008

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 01.01.2008
ab 1. Januar 2008 gilt in Bayern das schärfste Nichtrauchergesetz in ganz Deutschland 
Nach monatelanger Debatte hat der Landtag am 12. Dezember 2007 das bundesweit schärfste Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern beschlossen.
Anders als z.B. in Baden-Württemberg gilt für Raucher in bayerischen Gaststätten künftig ein Totalverbot.
"Auch das Münchner Oktoberfest soll in seiner fast 200-jährigen Geschichte 2008 erstmals rauchfrei sein".

Eine parteiübergreifende Mehrheit von 140 der anwesenden 166 Abgeordneten stimmte im Münchner Maximilianeum trotz heftigen Protests vieler Wirte für das strikte Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Wirtshäusern, Restaurants und Bierzelten Bayerns. Nur geschlossene Gesellschaften dürfen in Gaststätten weiter rauchen.
Dieses Gesetz findet unter anderem auch auf Sportstätten Anwendung (Ortsfeste Einrichtungen und Anlagen, die der Aus-übung des Sports dienen)

Auszug aus Art. 3 Rauchverbot
Das Rauchen ist in Innenräumen der in Art. 2 bezeichneten Gebäude, Einrichtungen, Heime, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen verboten.
In Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (Art. 2 Nr. 2) ist das Rauchen auch auf dem Gelände der Einrichtungen verboten.
Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier: Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG)

Quelle: http://www.bayern.landtag.de